Nebenverdienst und Steuern: erste Orientierung

Viele Menschen starten neben dem Hauptjob eine kleine selbstständige Tätigkeit. Sobald damit Geld verdient wird, taucht schnell die gleiche Frage auf: Was hat das mit dem Finanzamt zu tun? Dieser Ratgeber gibt dir eine erste Orientierung zu Steuern bei nebenberuflicher Selbstständigkeit. Es geht um die Anmeldung, um die Kleinunternehmerregelung, um den Begriff Freibetrag und darum, was du beim Thema nebenverdienst selbstständig steuern freibetrag im Kopf behalten solltest.

Wichtiger Hinweis

Dieser Text ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Er ordnet allgemein gültige Begriffe ein und soll dir helfen, die richtigen Fragen zu stellen. Für deinen konkreten Fall, für aktuelle Beträge und für verbindliche Aussagen wende dich an das Finanzamt oder an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Selbstständig im Nebenberuf: was das bedeutet

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn du neben deinem eigentlichen Lebensmittelpunkt, also zum Beispiel neben einer Anstellung, dem Studium oder der Elternzeit, eine eigene Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübst. Du arbeitest dann nicht weisungsgebunden für einen Arbeitgeber, sondern stellst selbst Leistungen in Rechnung.

Steuerlich macht es keinen grundsätzlichen Unterschied, ob du das Ganze haupt- oder nebenberuflich betreibst. Auch ein kleiner Nebenverdienst zählt zu deinen Einkünften und ist gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Der häufige Irrtum, ein Nebenverdienst sei automatisch steuerfrei, solange er klein bleibt, stimmt so nicht.

Selbstständigkeit ist nicht gleich Minijob

Ein verbreitetes Missverständnis betrifft die Minijob-Grenze. Die Grenze von 603 Euro pro Monat gilt für eine abhängige Beschäftigung, also für ein Angestelltenverhältnis mit Lohn. Sie hat mit einer selbstständigen Tätigkeit nichts zu tun.

Wenn du selbstständig arbeitest, greifen also nicht die Minijob-Regeln, sondern die Regeln zur Einkommensteuer und gegebenenfalls zur Umsatzsteuer. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil viele Menschen mit der vertrauten 603-Euro-Marke rechnen, obwohl sie für ihre Tätigkeit gar nicht passt.

Schritt eins: Anmeldung beim Finanzamt

Wer selbstständig tätig wird, muss diese Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Das gilt auch für einen reinen Nebenverdienst. In der Praxis läuft das in der Regel über einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Finanzamt bereitstellt.

In diesem Fragebogen gibst du unter anderem an,

  • welche Tätigkeit du ausübst,
  • ob du sie haupt- oder nebenberuflich betreibst,
  • mit welchen Einnahmen du ungefähr rechnest,
  • und ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.

Auf Basis deiner Angaben teilt dir das Finanzamt mit, wie du künftig deine Steuern erklären sollst. Ob zusätzlich eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt nötig ist, hängt von der Art deiner Tätigkeit ab. Freiberufliche Tätigkeiten und gewerbliche Tätigkeiten werden hier unterschiedlich behandelt. Auch das ist ein Punkt, den du im Zweifel mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung klärst.

Praktischer Tipp

Melde deine Tätigkeit lieber früh als spät an. Eine saubere Anmeldung von Anfang an erspart dir später Rückfragen und Korrekturen. Sammle parallel alle Belege und Rechnungen geordnet, dann ist die spätere Steuererklärung deutlich entspannter.

Schritt zwei: was als Nebenverdienst zu versteuern ist

Deine selbstständigen Einkünfte gibst du in der Einkommensteuererklärung an. Versteuert wird dabei nicht einfach alles, was auf dein Konto eingeht, sondern dein Gewinn. Vereinfacht gesagt ist der Gewinn das, was nach Abzug deiner betrieblichen Ausgaben von deinen Einnahmen übrig bleibt.

Zu den möglichen Ausgaben gehören zum Beispiel Kosten für Material, für Werkzeuge, für Software oder für andere Dinge, die du tatsächlich für deine Tätigkeit brauchst. Welche Ausgaben in welchem Umfang anerkannt werden, ist im Detail geregelt und kann von Fall zu Fall verschieden sein. Auch hier gilt: Im Zweifel hilft eine fachkundige Beratung.

Wichtig zu verstehen ist, dass dein selbstständiger Gewinn mit deinen übrigen Einkünften zusammengerechnet wird. Wenn du also angestellt bist und nebenbei selbstständig arbeitest, betrachtet das Finanzamt am Ende dein Gesamteinkommen.

Der Freibetrag und warum er individuell ist

Beim Stichwort Freibetrag denken viele an eine feste Summe, bis zu der grundsätzlich keine Steuern anfallen. Es gibt im deutschen Steuerrecht tatsächlich einen steuerlichen Grundfreibetrag, der dafür sorgt, dass ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Die genaue Höhe ändert sich jedoch über die Jahre und hängt von der jeweils geltenden Gesetzeslage ab.

Deshalb ist es nicht seriös, dir hier eine konkrete Zahl als feste Grenze zu nennen. Wichtiger ist das Prinzip: Ob am Ende überhaupt Steuern auf deinen Nebenverdienst anfallen, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab, nicht allein vom Nebenverdienst für sich. Die aktuell gültigen Beträge und ihre Anwendung auf deinen Fall erfährst du verlässlich beim Finanzamt oder in der Steuerberatung.

Die Kleinunternehmerregelung verständlich erklärt

Ein Begriff, der bei kleinen selbstständigen Tätigkeiten oft fällt, ist die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz. Sie betrifft die Umsatzsteuer, also die Steuer, die normalerweise auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt wird.

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst und unterhalb einer gesetzlich festgelegten Umsatzgrenze bleibst, musst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und führst entsprechend auch keine an das Finanzamt ab. Das vereinfacht die Buchhaltung spürbar, gerade bei einem kleinen Nebenverdienst.

Drei Punkte solltest du dazu wissen:

  1. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Deine Einkommensteuer bleibt davon unberührt. Auch als Kleinunternehmerin oder Kleinunternehmer gibst du deinen Gewinn in der Einkommensteuererklärung an.
  2. Es gibt eine gesetzlich festgelegte Umsatzgrenze, die für die Regelung maßgeblich ist. Diese Grenze ist im Gesetz geregelt und kann sich ändern. Die aktuell gültige Höhe erfragst du beim Finanzamt.
  3. Du kannst im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angeben, ob du die Regelung nutzen willst. Ein Verzicht ist möglich, bindet dich aber für einen bestimmten Zeitraum. Ob sich der Verzicht lohnt, ist eine Einzelfallfrage.
Kurz gemerkt

Kleinunternehmerregelung heißt: keine Umsatzsteuer auf der Rechnung, einfachere Abwicklung. Sie bedeutet aber nicht, dass dein Verdienst einkommensteuerfrei ist.

Belege, Ordnung und der Blick aufs Jahr

Auch bei einem kleinen Nebenverdienst lohnt es sich, von Anfang an ordentlich zu arbeiten. Hebe deine Rechnungen und Belege auf, halte Einnahmen und Ausgaben sauber getrennt fest und notiere dir, wofür Ausgaben angefallen sind. So hast du am Jahresende eine solide Grundlage für deine Steuererklärung und kannst belegen, was du angibst.

Wenn deine Tätigkeit wächst, ändern sich womöglich auch die steuerlichen Anforderungen. Was als kleiner Nebenverdienst beginnt, kann mit der Zeit umfangreicher werden. Dann ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, ob sich an deiner steuerlichen Situation etwas ändert. Ein jährlicher Blick auf deine Zahlen hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.

Wann sich professionelle Hilfe lohnt

Eine erste Orientierung wie diese kann dir helfen, das Thema einzuordnen. Sobald es jedoch um konkrete Zahlen, um deine persönliche Situation oder um die Frage geht, was für dich finanziell sinnvoll ist, ist fachkundige Unterstützung Gold wert. Eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater kennt die aktuellen Regeln und kann deinen Einzelfall beurteilen. Auch das Finanzamt selbst gibt Auskunft zu formalen Fragen.

Gerade am Anfang fühlt sich das Steuerthema oft größer an, als es ist. Mit einer sauberen Anmeldung, geordneten Belegen und dem richtigen Ansprechpartner an deiner Seite lässt sich der steuerliche Teil einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gut bewältigen.

Verwandte Themen

Wenn du gerade dabei bist, dir neben dem Beruf etwas aufzubauen, helfen dir diese weiterführenden Beiträge:

Steuern wirken am Anfang oft kompliziert. Wer die Grundbegriffe kennt, die Tätigkeit korrekt anmeldet und im Zweifel nachfragt, hat das Wesentliche im Griff. Den Rest klärt eine fachkundige Beratung für deinen konkreten Fall.